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Übertragung der Nutzungsrechte – Nutzungsvereinbarung

Vertragsgegenstand

Übertragung des Nutzungsrechts am Bild auf die Bildunion GmbH

Diese Nutzungsvereinbarung ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen und der Firma Bildunion GmbH (nachfolgend "Bildunion" genannt). Mit der Bestätigung der untenstehenden "Ich bin einverstanden"-Checkbox erklären Sie sich mit dieser Nutzungsvereinbarung einverstanden und sind an den Vertrag gebunden. Falls Sie den Bestimmungen nicht zustimmen, dürfen Sie sich nicht als Fotograf registrieren.

1) Der Fotograf überträgt das ausschließliche Nutzungsrecht an seinen in die Präsentationsfläche aufgenommenen Bildern an Bildunion. Dem Fotograf bleibt, trotz Ausschließlichkeit im Übrigen, die Nutzung seiner Bilder vorbehalten. Für den Fall, dass Bildunion an Inhaber von älteren Rechten Schadensersatz leisten muss oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen wird, erklärt sich der Fotograf bereit, Bildunion den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

2) Der Fotograf versichert, dass alle der Bildunion zur Verfügung gestellten Bilder frei von Schutzrechten Dritter sind und er allein Inhaber aller Rechte des Bildmaterials ist. Er versichert, dass er sich bei allen abgebildeten und erkennbaren Personen ein schriftliches Einverständnis zur Veröffentlichung und Nutzung der Fotografie (Model release) eingeholt hat. Soweit Marken- und Eigentumsrechte betroffen sind, sichert der Fotograf zu, dass er eine schriftliche Freigabeerklärung des Herstellers/Eigentümers (Property release) eingeholt hat.

3) Der Fotograf ist damit einverstanden, dass Bildunion Dritten und deren Kunden ein Nutzungsrecht an den in die Präsentationsfläche aufgenommenen Bildern einräumt.

4) Der Fotograf überträgt sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung einschließlich Nachdruck und Weitergabe an den in die Präsentationsfläche aufgenommenen Bildern auf Bildunion. Bildunion darf die Bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung selbst oder durch Dritte, die mit deren Einverständnis handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildbearbeitung) redaktionell und zu Werbezwecken verwenden. Bildunion, deren Lizenznehmer und Rechtsnachfolger erhalten das Recht, die Zustimmung und Erlaubnis, die in die Präsentationsfläche aufgenommenen Bilder zu verwerten, wiederzuverwerten, zu veröffentlichen, wiederzuveröffentlichen, zu kopieren, zu vertreiben, zu übertragen, auszustrahlen, vorzuführen, auszustellen, zu projizieren, zu reproduzieren, digitale Bilder aus diesen herzustellen, zu modifizieren, zu verfremden, zu verändern oder in sonstiger Form zu verwenden. Die Bilder können in jeglicher computerlesbaren Form, in Druckform, Ausstrahlungsform oder in sonstigen Medien oder Verkörperungen, die bereits bekannt sind, ausgegeben werden. Sie können auch mit anderen Materialien zusammen in Text, Daten, Bildern, Fotografien, Illustrationen, Zeichentrick und Grafik, Video- oder Audiosegmenten und jeglichen Methoden und Technologien, die bereits bekannt sind, in Verbindung mit Schaffung, Entwicklung, Produktion, Herstellung, Verpackung, Vertrieb und Werbung Verwendung finden.

5) Der Fotograf erhält von Bildunion pro verkauftem Bild eine feste Vergütung nach folgender Staffelung, die unabhängig vom Verkaufspreis ist:

Auflösung des Bildes (Pixel) Vergütung (€)
<= 6.000.000 4,27
6.000.001 - 8.000.000 9,17
8.000.001 - 10.000.000 13,35
10.000.001 - 12.000.000 18,35
> 12.000.000 23,35

Dies gilt nicht für die Ausgabe von Gutscheinen im Rahmen von Sonderaktionen oder sonstigen Werbe-/Marketingmaßnahmen durch Bildunion. Für diese Maßnahmen stellt der Fotograf seine Bilder unentgeltlich zur Verfügung, ohne dass er von Bildunion im Einzelfall davon in Kenntnis gesetzt werden muss. Eine Abrechnung pro verkauftes Bild erfolgt nachträglich alle sechs Monate. Bildunion behält sich vor, alleine zu entscheiden, welche der sich im Upload-Bereich befindlichen Bilder in die Präsentationsfläche übernommen und wie lange sie gegebenenfalls dort angeboten werden. Eine diesbezügliche Mitteilungspflicht an den Fotografen besteht nicht.

6) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen führen nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.

Bildunion GmbH, Preysingstr. 8, 68526 Ladenburg, Deutschland

Stand: 13.05.2010

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